Kosten:
Die Einzelstunde (50 Min.) kostet zwischen € 100-120; in Ausnahmefällen kann eine sozial gestaffelte Honorarreglung vereinbart werden. Paar- oder Familientherapiesitzungen (100 Min.) kosten € 220. Erstgespräche sind kostenpflichtig.
Kostenrefundierung:
Bei Vorliegen einer entsprechenden Indikation (ICD-11 Diagnose), „krankheitswertiges und behandlungsbedürftiges Leiden“, kann eine teilweise Kostenrefundierung beantragt werden. Die Krankenkassen leisten unterschiedliche Teilrefundierungen zwischen € 30-50 pro Sitzung. Die ersten 10 Therapiesitzungen sind bewilligungsfrei. Im Zuge des Erstgesprächs informieren wir Sie über die notwendige Vorgehensweise.
Verschwiegenheit:
Die Verschwiegenheit ist Grundprinzip und zentrales Element der therapeutischen Beziehung. Die Verschwiegenheitspflicht ist im §15 Psychotherapiegesetz geregelt und besteht uneingeschränkt gegenüber Personen oder Einrichtungen außerhalb der Therapie (zB gegenüber Familienangehörigen, sozialen Einrichtungen,…usw.).
Absageregelung:
Sofern ein vereinbarter Termin nicht wahrgenommen werden kann, muss die Absage bis spätestens 24 Stunden vorher erfolgen. Ansonsten ist die reservierte Stunde zu bezahlen.